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Urlaub

Urlaubsantrag

Der aktuell gültige Urlaubsantrag kann hier heruntergeladen werden. Diesen müsst ihr ausfüllen und Martin (oder Kalman) per Mail zukommen lassen.

Eine Vertretung muss nicht angegeben werden.

Krankheit im Urlaub

Unabhängig von der Anzahl der Krankheitstage (auch wenn es nur den einen Tag Urlaub betrifft, den man genommen hatte) wird nach §9 des Bundesurlaubsgesetzes ein Attest vom Arzt benötigt um die betreffenden Urlaubstage wieder gutgeschrieben zu bekommen. Auch bei weniger als 3 Krankheitstagen reicht hier eine persönliche Krankmeldung beim Vorgesetzten nicht.

Freischaltung Online-Zugriff

Zugang zur Online-Übersicht für den eigenen Urlaub kann hier bentragt werden. Ausfüllen, Sabine gegeben und warten.

Resturlaub

Resturlaubstage aus dem Vorjahr sind bis einschließlich zum 30.September aufzubrauchen, anschließend verfallen alle noch nicht genommenen Resturlaubstage. Bei Nachfragen steht der Bereich 3.2.2 zur Verfügung.

Besondere Urlaubstage

An Rosenmontag (Brauchtumstag), Heiligabend und Silvester haben wissenschaftliche Angestellte frei und brauchen keinen Urlaub für diese Tage beantragen.

Sonderurlaub (z.B. Todesfall)

In welchen Fällen uns Sonderurlaub zusteht, ist im TV-L geregelt: Sonderurlaub